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Antrag auf Erteilung einer StraßenaufbruchgenehmigungEs gelten die Nebenbestimmungen für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet von Marsberg. Für die Aufbruchgenehmigung entstehen Kosten gemäß Tarif Nr. 16 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Marsberg. |
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